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   VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24   

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VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24 (https://dejure.org/2024,8722)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.04.2024 - 12 L 195.24 (https://dejure.org/2024,8722)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. April 2024 - 12 L 195.24 (https://dejure.org/2024,8722)
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  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Die Öffentlichkeit der Wahl gebietet beim Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte, dass die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3, 4/07 - NVwZ 2009, 708, Rn. 146).

    Die Notwendigkeit einer solchen Kontrolle ergibt sich nicht zuletzt im Hinblick auf die Manipulierbarkeit und Fehleranfälligkeit elektronischer Wahlgeräte (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3, 4/07 - NVwZ 2009, 708, Rn. 118).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Denn sie benennt mit dem Beirat anstelle des ZWV den falschen Adressaten und suggeriert durch die Angabe einer E-Mail-Adresse, dass eine elektronisch übermittelte Nachricht den Anforderungen genügen würde, wogegen § 17 Abs. 1 Satz 2 WahlO die Schriftform, d.h. eine verkörperte Urkunde mit eigenhändiger Namensunterschrift, voraussetzt (vgl. allgemein zur Schriftform § 126 Abs. 1 BGB; vgl. ferner zum Schriftformerfordernis in § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40/87 - NJW 1989, 1175).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 11 S 26.13

    OVG stoppt vorerst Fällung von Straßenbäumen in der Crellestraße

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Der Antrag ist zwar zulässig, insbesondere können die Antragstellerinnen geltend machen, entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO, in eigenen Rechten betroffen zu sein (vgl. OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19. Juli 2013 - OVG 11 S 26.13 - BeckRS 2013, 54297).
  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - NVwZ-RR 1994, 105 [106]; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 - BeckRS 2016, 46710 Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 - BeckRS 2015, 52680 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 4 S 869/17

    Zuweisung eines Telekom-Beamten; pflegebedürftige Angehörige

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also auch inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 B 1018/11 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 1 B 1018/11

    Sicherstellung der Beschäftigung vollalimentierter Beamter durch Zuweisung von

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also auch inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 S 869/17 - juris Rn. 2; OVG Münster, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 B 1018/11 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639

    Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - NVwZ-RR 1994, 105 [106]; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 - BeckRS 2016, 46710 Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 - BeckRS 2015, 52680 Rn. 15).
  • VG Berlin, 02.11.2010 - 3 K 263.10

    Vizepräsidentin der Humboldt-Universität bleibt im Amt

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    An der Passivlegitimation der Antragsgegnerin als Rechtsträgerin (vgl. § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) bestehen bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung keine rechtlichen Bedenken (so VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2003 - VG 2 A 65.03 - Entscheidungsabdruck S. 3; a.A. VG Berlin, Urteil vom 2. November 2010 - 3 K 263/10 - BeckRS 2010, 55408).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14

    Notwendigkeit der Begründung von Wahlbeschwerden; (keine) Pflicht der

    Auszug aus VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - NVwZ-RR 1994, 105 [106]; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 - BeckRS 2016, 46710 Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 - BeckRS 2015, 52680 Rn. 15).
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